Im Dezember 2025 bestätigte das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) in Wien, dass der chinesische Hersteller Chainzone Technology Co. Ltd. das europäische Patent EP 2 643 717 von SWARCO FUTURIT verletzt hat, das ein farbmischendes, konvergentes optisches System für LED-basierte Wechselverkehrszeichen betrifft.

Die Entscheidung des UPC hat bindende Wirkung in den teilnehmenden UPC-Mitgliedstaaten.

Im Anschluss daran wurde jedoch ein weiteres Verfahren eingeleitet.
Der Kläger, eine offenbar nicht selbst im Markt aktive Einzelperson, sowie die Chainzone Technology Co. Ltd. leiteten beim Einheitlichen Patentgericht (UPC) in Paris ein Nichtigkeitsverfahren gegen das Patent EP 2 643 717 ein und stellten dessen Gültigkeit infrage.

Mit Entscheidung vom 25. Juni 2026 wies die Zentralkammer Paris des UPC die Nichtigkeitsklage ab und bestätigte die Gültigkeit des SWARCO-Patents. Das Gericht hob in seiner schriftlichen Entscheidung hervor, dass das Patent in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt.

Michael Schuch, CEO der SWARCO Gruppe, kommentiert: „Die Entscheidung stellt eine wichtige Bestätigung der Innovationsstrategie von SWARCO sowie unseres Engagements für den Schutz geistiger Eigentumsrechte dar. Sie unterstreicht zudem die Stärke unseres Patentportfolios und unsere kontinuierlichen Investitionen in fortschrittliche Verkehrsmanagement- und Signaltechnologien.“

Quote

„Als Innovator in der Signaltechnik entwickeln wir seit Jahren erstklassige Lösungen für dynamische Verkehrszeichen und legen dabei besonderen Wert auf deren optische Lesbarkeit, bei gleichzeitig minimiertem Energieverbrauch und einem marktführenden Gesamtbetriebskostenverhältnis (Total Cost of Ownership)“, erklärte Stefan Eckhardt, Geschäftsführer von SWARCO FUTURIT.
„Wir testen unsere Lösungen kontinuierlich und schützen sie durch Patente, um sicherzustellen, dass unsere Kunden hochwertige und innovative Produkte auf dem neuesten Stand der Technik erhalten. Wir begrüßen den Ausgang des Verfahrens, der unseren Glauben an fairen Wettbewerb, gesunde Geschäftsbeziehungen und die Bedeutung des Schutzes der Integrität patentierter Technologien, die unseren Kunden zugutekommen, bestätigt.“

SWARCO ITS expert Stefan Eckhardt, Managing Director SWARCO FUTURIT

SWARCO erkennt die potenziellen Auswirkungen der UPC-Entscheidung auf Betreiber, Käufer und Nutzer der betroffenen Produkte an. Das Unternehmen ist bereit, mit allen relevanten Stakeholdern in den Dialog zu treten, um angemessene Lösungen zu erörtern, während gleichzeitig seine geistigen Eigentumsrechte gewahrt bleiben.

Obwohl gegen die Entscheidung des UPC möglicherweise noch Rechtsmittel eingelegt werden können, bleibt SWARCO zuversichtlich hinsichtlich der Feststellungen des Gerichts sowie der Stärke des europäischen Patents EP 2 643 717, das in seiner Gesamtheit aufrechterhalten wurde.

Haben Sie Fragen?

CONTACT SWARCO AG

Wenden Sie sich an Richard Neumann, Senior Manager für Kommunikation und Veranstaltungen
Kontaktieren Sie uns
SWARCO ITS expert